Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Bernhard Eder (Marke: Flyerpromotion.at)
1. Geltung
1.1 FLYERPROMOTION erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird;
Ebenso, wenn von der Kundin bzw. dem Kunden anderslautende AGBs verwendet werden, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von FLYERPROMOTION bzw. der Auftrag der Kundin bzw. des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von FLYERPROMOTION sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Erteilt die Kundin bzw. der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen – wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart – zwei Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Auftrags durch BE FLYERPROMOTION zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass FLYERPROMOTION eindeutig zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Kundin bzw. des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Kundin bzw. der Kunde wird FLYERPROMOTION unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die termingerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie bzw. er wird FLYERPROMOTION von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Kundin bzw. der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von FLYERPROMOTION wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4. Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter
4.1 FLYERPROMOTION ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen und sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen an die FLYERPROMOTION haben – wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – im Vorhinein, netto ohne Abzug, zu erfolgen.
5.2 Die Kundin bzw. der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen von FLYERPROMOTION aufzurechnen, außer bei schriftlicher Anerkennung durch die Agentur. Ein Zurückbehaltungsrecht der Kundin bzw. des Kunden wird ausgeschlossen.
6. Präsentation
6.1 Die präsentierten Ideen und Konzepte etc. stellen geistiges Eigentum dar. Der Kundin bzw. dem Kunden ist die weitere Verwendung der im Zuge einer Präsentation erbrachten Konzepte und Ideen untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe und Vervielfältigung, bedarf der Zustimmung der FLYERPROMOTION.
7. Eigentumsrecht
7.1 Für die Nutzung von Leistungen (insbesondere Werbehilfsmittel, Präsentationsunterlagen etc.) von FLYERPROMOTION, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von FLYERPROMOTION erforderlich. Dafür steht FLYERPROMOTION eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8. Kennzeichnung
8.1 FLYERPROMOTION ist berechtigt, auf ihren Werbehilfsmitteln auf die Agentur und etwaige Werbepartner hinzuweisen, ohne dass der Kundin bzw. dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8.2 FLYERPROMOTION ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Kundin bzw. des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zur Kundin bzw. dem Kunden bestehende und vergangene Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
9. Haftung
9.1 FLYERPROMOTION wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und die Kundin bzw. den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen die Kundin bzw. den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet FLYERPROMOTION nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Kundin bzw. des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. FLYERPROMOTION haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober
Fahrlässigkeit hat die bzw. der Geschädigte zu beweisen.
9.2 Die Haftung von FLYERPROMOTION wird auf jeden Fall auf den Betrag beschränkt, den ihm die Kundin bzw. der Kunde für den gegenständlichen Auftrag bezahlt hat.
9.3 FLYERPROMOTION haftet – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Folgeschäden, insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn.
10. Anzuwendendes Recht
10.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und FLYERPROMOTION ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
